Aus der Praxis

Ihr Mandant hat in Dubai investiert. Können Sie ihm dorthin folgen?

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Your Client Just Invested in Dubai. Can You Follow Them There?
Hinweis: Der Originalbeitrag ist auf Englisch erschienen und von mir verfasst. Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung.

Eine Nachricht an Kolleginnen, Kollegen und Beraterinnen und Berater.

Eine Mandantin betritt Ihr Büro in Frankfurt, Teheran, Mumbai oder Mailand. Sie vertraut Ihnen. Sie betreuen ihre Angelegenheiten seit Jahren. Dann erwähnt sie es fast beiläufig: „Ich habe eine Immobilie in Dubai gekauft. Ich habe eine Gesellschaft in den VAE gegründet."

Und leise öffnet sich eine Lücke — eine, die Ihre Mandantin nicht sehen kann, Sie aber schon.

Die Grenze einer einzelnen Jurisdiktion

Sie kennen Ihre eigene Rechtsordnung besser als irgendjemand. Doch in dem Moment, in dem das Vermögen Ihrer Mandantin in die VAE übertritt, erreicht Ihre Beratung eine Grenze, die sie allein nicht überschreiten kann. Das emiratische Erbrecht, das neue Zivilrecht (in Kraft seit Juni 2026), das örtliche Verfahrensrecht, die zwingende arabische Legalisation — das sind keine Fußnoten. Sie entscheiden, ob der Wille Ihrer Mandantin hält oder zusammenbricht.

Die Pflicht endet nicht an der Grenze — die Kompetenz oft schon

Ihre Mandantin erwartet weiterhin, dass Sie sie schützen. Doch über VAE-Vermögen ohne emiratische Kompetenz zu beraten, ist ein stilles berufliches Risiko. Ein Testament, das in Deutschland makellos ist, kann vor einem Dubaier Gericht wirkungslos sein. Eine Nachfolgeplanung, die die emiratische Kontosperre ignoriert, kann Erben monatelang stranden lassen. Ihre Mandantin wird sich nicht daran erinnern, dass der VAE-Teil „nicht Ihre Jurisdiktion" war. Sie wird sich daran erinnern, dass der Plan gescheitert ist.

Warum so wenige Anwälte einen VAE-Kanal haben

Die meisten Beraterinnen und Berater haben schlicht keine Arbeitsbeziehung zu emiratischen Kollegen. Es gibt niemanden anzurufen, keine verlässliche Brücke, um zu prüfen, wie das heimische Instrument vor Ort tatsächlich behandelt wird. Also bleibt die grenzüberschreitende Schicht eine Hoffnung statt eines Plans — bis etwas schiefgeht.

Wie gute grenzüberschreitende Praxis tatsächlich aussieht

Es geht nicht darum, jedes System selbst zu kennen. Es geht darum, den Kanal zu bauen, bevor die Mandantin ihn braucht: eine Gegenseite, die sowohl die Ausgangsjurisdiktion als auch die VAE versteht, die Ihnen vorab sagen kann, ob Ihr Instrument Bestand haben wird, und die koordiniert statt konkurriert. Die Mandantin bleibt Ihre. Das Risiko ist nicht mehr allein Ihres.

Das ist die stille Verschiebung in der grenzüberschreitenden Arbeit: Die stärksten Beraterinnen und Berater sind nicht mehr diejenigen, die ein System am besten kennen. Es sind diejenigen, die wissen, wo ihr System endet — und wem sie auf der anderen Seite dieser Linie vertrauen.

Wenn Ihre Mandantschaft Vermögen zwischen Iran, Europa und den VAE hält, ist die Brücke zwischen diesen Systemen kein Luxus. Sie ist Teil der Pflicht, die Sie ohnehin schon schulden.