VAE-Recht
Die VAE haben die Regeln des Deals neu geschrieben — vor der Unterschrift

Am 1. Juni 2026 ersetzte das neue VAE-Zivilrecht (Federal Decree-Law Nr. 25 von 2025) das Zivilgesetzbuch von 1985, das hier vier Jahrzehnte lang die Verträge regierte. Für jedes Unternehmen, das in den Emiraten tätig ist, ragt eine Änderung über alle anderen hinaus.
Zum ersten Mal ist Treu und Glauben eine Rechtspflicht, bevor der Vertrag existiert.
Was sich tatsächlich geändert hat
Nach altem Recht begannen Ihre Pflichten praktisch mit der Unterschrift. Nach neuem Recht beginnen sie in dem Moment, in dem Sie sich an den Verhandlungstisch setzen. Zwei Grundsätze haben nun echtes rechtliches Gewicht.
Treu und Glauben in der Verhandlung. Wer treuwidrig verhandelt — oder treuwidrig abbricht —, kann für den tatsächlichen Schaden der Gegenseite haften, auch wenn nie ein Vertrag unterzeichnet wurde.
Eine Offenlegungspflicht. Jede Seite muss Informationen mitteilen, die für das Geschäft wesentlich und ausschlaggebend sind. Sie vorsätzlich zurückzuhalten begründet nun die Anfechtbarkeit des Vertrages — und jede Klausel, die diese Pflicht abbedingen will, ist nichtig.
Warum das jeden ausländischen Investor betrifft
Es gilt für alle — jede Staatsangehörigkeit, jedes onshore in den VAE tätige Unternehmen, nicht für eine einzelne Gruppe. War Ihr Standardvorgehen bisher „so wenig wie möglich offenlegen, hart verhandeln, später entscheiden", ist dieses Vorgehen jetzt ein Rechtsrisiko. Absichtserklärungen, Term Sheets und vorvertragliche Korrespondenz sind nicht mehr formlos. Sie sind Beweismittel.
Wo es schärfer wird — grenzüberschreitende Akten
Bei Geschäften mit internationaler Dimension steigt der Einsatz. Schweigt der Vertrag, folgt das anwendbare Recht nun dem Erfüllungsort der Hauptleistungspflicht — nicht einfach dem Ort der Unterzeichnung. Und die Offenlegungspflicht trifft genau jene Punkte am härtesten, die grenzüberschreitende Geschäfte gern unausgesprochen lassen: wirtschaftlich Berechtigte (UBO), Mittelherkunft, anhängige Streitigkeiten sowie regulatorische oder bankseitige Beschränkungen auf einer der beiden Seiten.
In Akten mit sanktionierten oder besonders prüfungsbedürftigen Jurisdiktionen ist das keine Compliance-Kür mehr. Die Nichtoffenlegung einer Beschränkung, die die Entscheidung der Gegenseite prägt, kann heute das gesamte Geschäft rückabwickeln — und darüber hinaus Haftung auslösen.
Die Lehre für Unternehmen
Das neue Recht belohnt genau das, was ernsthafte Compliance immer verlangt hat: Transparenz, dokumentierte Offenlegung und einen sauberen Nachweis darüber, mit wem man es zu tun hat und woher das Geld stammt. Due Diligence ist nicht mehr die Vorliebe der Vorsichtigen. Sie ist der Maßstab, den das Recht nun erwartet.
Wenn Ihre Verträge die VAE berühren, verdienen drei Dinge vor der nächsten Unterschrift eine Prüfung: Ihre Verhandlungsabläufe, Ihre Offenlegungspraxis und Ihre Rechtswahlklauseln.
Das Geschäft beginnt nicht mehr bei der Unterschrift. Es beginnt beim Hallo.