Arbeitsgebiete · Vermögen und Bank

Banken fragen nicht, ob das Geld sauber ist. Sie fragen, was es belegt.

Bei Vermögen aus Iran ist dieser Beleg eine Frage des iranischen Rechts — welcher Vermögensvorgang dahintersteht, welche registrierte Urkunde ihn trägt, und an welchen Stellen ein Nachweis schlicht nicht existiert. Genau diese Schicht kommt von mir. Die aufsichts- und sanktionsrechtliche Bewertung kommt von anderen.

Diese Seite ist keine Beratung im Aufsichts- oder Sanktionsrecht und keine Finanzdienstleistung. Über mich laufen in keiner Konstellation Gelder.

Wer was entscheidet

In diesem Bereich ist die Rollenverteilung wichtiger als in jedem anderen. Deshalb steht sie am Anfang.

Drei Schichten, drei Verantwortliche Beides

Die iranische Schicht — welcher Vermögensvorgang hinter dem Geld steht und welche Urkunde ihn belegt — ist meine. Die aufsichtsrechtliche Schicht — ob ein Institut eine Transaktion annehmen darf oder muss, welche Sorgfaltspflichten greifen, wie ein Widerspruch gegen eine Maßnahme zu führen ist — gehört der im jeweiligen Land zugelassenen Kanzlei. Die sanktionsrechtliche Schicht — ob eine Transaktion überhaupt erlaubt ist, ob eine Lizenz nötig ist, ob eine Person erfasst ist — gehört ausschließlich der Sanktionsberatung des betroffenen Rechtskreises.

Warum diese Trennung so streng gezogen wird. Weil ein Gutachten zum iranischen Recht seinen Wert genau daraus bezieht, dass es sich nicht anmaßt, die anderen beiden Fragen mitzubeantworten. Wer alle drei Schichten aus einer Hand verspricht, liefert bei keiner die Verlässlichkeit, die eine Compliance-Abteilung braucht.

Herkunft des Vermögens

Die Erklärung ist meist wahr. Sie ist nur nicht belegt — und das ist etwas anderes.

Was tatsächlich verlangt wird Beides

Verlangt wird nicht die Beteuerung, sondern die Kette: der konkrete iranische Vermögensvorgang, die registrierte Urkunde, die ihn trägt, und der Weg vom Entstehen des Vermögens bis zu dem Konto, auf dem es heute liegt. Die typischen Quellen sind der registrierte Immobilienverkauf, die Erbfolge, eine Gewinnausschüttung, der Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder berufliches Einkommen — jede mit ihren eigenen Urkunden und ihren eigenen Schwachstellen.

Die fünf Stellen, an denen die Kette bricht Iranisches Recht

Der Erbschein nennt Erben, nicht Vermögen. Die Familie hat den Nachlass informell geteilt, bevor jemand an eine Bank dachte. Der im Kaufvertrag eingetragene Preis liegt unter dem tatsächlichen. Die Register — Personenstand, Grundbuch, Handelsregister, Steuer — sprechen nicht miteinander und haben kein gemeinsames Aktenzeichen. Und schließlich ist die Person längst umgezogen: Das Geld taucht dort auf, wo der Vorgang nie war, Jahre später, in einer Rechtsordnung, die in keines dieser Register zurückblicken kann.

Was von mir kommt. Die Rekonstruktion dieser Kette aus den iranischen Registern und die schriftliche Darstellung dessen, was das iranische Recht daraus macht — ausdrücklich einschließlich der Stellen, an denen ein Nachweis nicht existiert und auch nicht beschafft werden kann. Genau diese Offenheit ist es, die eine Compliance-Abteilung ernst nimmt.

Identifizierung und Screening

Bevor eine Sache angenommen wird — und unabhängig davon, ob sie angenommen wird.

Was geprüft wird Iranisches Recht

Festgestellt werden aus iranischen Registerunterlagen: der Mandant selbst, der wirtschaftlich Berechtigte, die Gesellschafter einer beteiligten iranischen Gesellschaft und die iranischen Vertragspartner. Grundlage sind Personenstands- und Registerakten, Amtsblattveröffentlichungen und Urkunden, nicht Selbstauskünfte. Das Ergebnis wird gegen die einschlägigen Sanktionslisten abgeglichen und schriftlich festgehalten.

Und die Konsequenz, die nicht verhandelbar ist. Steht eine beteiligte Person auf einer Sanktionsliste, wird die Sache nicht angenommen — nicht bedingt, nicht aufgeschoben, nicht später erneut geprüft. Diese Regel gilt unabhängig davon, wie die Sache im Übrigen aussieht, und sie wird nicht diskutiert.

Namensgleichheit Beides

Ein wiederkehrender und lösbarer Fall: Der Name gleicht dem einer gelisteten Person, die Person ist es aber nicht. Aufklären lässt sich das nur mit den iranischen Identitätsurkunden — vollständige Personenstandsdaten, Abstammung, Geburtsort und -datum, frühere Namensschreibweisen. Ob die Klärung gegenüber Behörde oder Institut durchdringt, entscheidet die dort zugelassene Vertretung; das Material dafür kommt von mir.

Unterlagen für die Bank

Eine iranische Urkunde wirkt nicht aus sich heraus. Sie muss lesbar gemacht werden — im Wortsinn und im rechtlichen Sinn.

Woraus die Akte besteht Beides

Aus den beschafften Originalen oder beglaubigten Auszügen; aus der beglaubigten Übersetzung; aus der Legalisationskette, weil Iran nicht Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens ist; und — der Teil, der gewöhnlich fehlt — aus einer schriftlichen Erläuterung, die einer europäischen Compliance-Abteilung sagt, was das jeweilige Papier nach iranischem Recht beweist und was es nicht beweist. Ohne diese Erläuterung ist ein iranischer Registerauszug für den Empfänger nur ein Blatt mit Stempeln.

Reihenfolge des Aufbaus

  1. Feststellen, welcher Vorgang belegt werden soll und welche Urkunde ihn in Iran tatsächlich trägt.
  2. Urkunden über die Kollegen in Iran beschaffen; Abweichungen bei Namen und Daten früh bereinigen.
  3. Beglaubigte Übersetzung und Legalisationskette für das konkrete Zielland — die Kette unterscheidet sich je nach Empfänger.
  4. Schriftliche Erläuterung: was jede Urkunde nach iranischem Recht belegt, wo Grenzen liegen, wo kein Nachweis existiert.
  5. Übergabe an die im Land zugelassene Kanzlei, die die Sache gegenüber dem Institut führt.

Kontosperre in Europa

Zwei Ursachen, die von außen identisch aussehen — und rechtlich nichts miteinander zu tun haben.

Verbot oder Beweisproblem Beides

Sperrt eine europäische Bank ein Konto oder verweigert eine Überweisung, ist die Ursache nicht notwendig ein gesetzliches Verbot. Es kann eine risikobasierte Entscheidung des Instituts sein: die eigene Einschätzung, die Akte sei intern nicht ausreichend belegt. Aus Sicht des Kunden sehen beide identisch aus. Rechtlich sind sie es nicht — und nur eine der beiden lässt sich mit Unterlagen auflösen.

Die ehrliche Einschränkung. Beweise können die Unsicherheit auflösen, die hinter einer risikobasierten Entscheidung steht. Sie können eine Bank nicht zwingen, ein Geschäft anzunehmen, das außerhalb ihrer Risikobereitschaft liegt. Wer etwas anderes verspricht, verkauft eine Erwartung, die er nicht halten kann.

Die Arbeitsteilung im konkreten Fall Recht des Instituts

Die Korrespondenz mit dem Institut, der Widerspruch gegen eine Maßnahme, das Vorgehen gegen eine Kündigung der Geschäftsbeziehung und alle bank- und aufsichtsrechtlichen Fragen führt die im jeweiligen Land zugelassene Kanzlei. Meine Aufgabe ist die iranische Unterlagenlage, auf der ihr Vortrag steht — und die Erläuterung, die ihn für die Compliance-Abteilung nachvollziehbar macht.

Gesperrte Gelder und OFAC

Hier liegt die Federführung vollständig bei anderen. Was ich beitrage, ist die Aktenlage darunter.

Was in diesem Bereich betrieben wird Recht des Instituts

Eingefrorenes Guthaben bei einer US-Korrespondenzbank; Anträge auf Einzelgenehmigung und auf Freigabe; die Streichung von einer Sanktionsliste; und die Klärung bloßer Namensgleichheit. All das führen in den USA zugelassene Anwältinnen und Anwälte aus dem Netzwerk. Die rechtliche Bewertung — ob eine Transaktion erlaubt ist, ob eine Lizenz erforderlich ist, ob eine Person erfasst wird — liegt bei ihnen. Mein Beitrag ist tatsächlicher Natur: die Feststellung der Beteiligten aus den iranischen Registern und der Abgleich mit den veröffentlichten Listen, Ergebnis schriftlich. Was dieses Ergebnis rechtlich bedeutet, beurteilt die Sanktionsberatung.

Mein Beitrag. Die iranische Akten- und Urkundenlage, auf der ihre Anträge stehen: Identität und Personenstand der Beteiligten, Eigentums- und Registerlage des betroffenen Vermögens, die Herkunftskette und die schriftliche Einordnung nach iranischem Recht — in der Form, die die US-Kanzlei ihrem Antrag beifügen kann.

Vermögensermittlung

Nicht: was es geben könnte. Sondern: was eingetragen ist, wem es gehört und was davon erreichbar ist.

Was ermittelt wird — und mit welchen Mitteln Iranisches Recht

Ermittelt wird aus den dafür vorgesehenen Registern und im Rahmen eines Verfahrens oder einer Vollmacht: Grundbesitz, Konten, Gesellschaftsanteile, Fahrzeuge; dazu Belastungen, Pfändungen und Verfügungsbeschränkungen. Ebenso relevant ist, was aus iranischer Sicht wirtschaftlich zuzurechnen, aber nicht eingetragen ist: nicht registrierte Kaufverträge, auf Angehörige gehaltene Titel, vaqf-gebundene Werte. Solche Positionen können rechtlich erheblich sein — sichtbar werden sie nur, wenn jemand danach sucht.

Die Grenze der Methode. Ermittelt wird ausschließlich mit den rechtlich vorgesehenen Mitteln — Registerauskünfte, gerichtliche Anordnungen, Urkunden. Keine verdeckte Recherche, keine Datenbeschaffung außerhalb des Verfahrens, keine Zusagen über Ergebnisse. Was so nicht feststellbar ist, wird als nicht feststellbar berichtet.
Grenze. Keine sanktionsrechtliche Bewertung, keine Beratung im Aufsichts- oder Bankrecht, keine Mitwirkung an Umgehungen. Über mich laufen in keiner Konstellation Gelder, und ich bin in keiner Konstellation Vermögenskanal. Steht eine beteiligte Person auf einer Sanktionsliste, wird die Sache nicht angenommen.

Anfragen zu Vermögen und Bank

Schildern Sie die Sache kurz per E-Mail und nennen Sie, was erreicht werden soll. Sie erhalten eine Einschätzung, welcher Teil nach iranischem Recht zu regeln ist und welcher Teil eine im jeweiligen Land zugelassene Kanzlei braucht. Bitte senden Sie in der ersten Nachricht keine vertraulichen Unterlagen.

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