Arbeitsgebiete · Vermögen und Bank
Banken fragen nicht, ob das Geld sauber ist. Sie fragen, was es belegt.
Bei Vermögen aus Iran ist dieser Beleg eine Frage des iranischen Rechts — welcher Vermögensvorgang dahintersteht, welche registrierte Urkunde ihn trägt, und an welchen Stellen ein Nachweis schlicht nicht existiert. Genau diese Schicht kommt von mir. Die aufsichts- und sanktionsrechtliche Bewertung kommt von anderen.
Diese Seite ist keine Beratung im Aufsichts- oder Sanktionsrecht und keine Finanzdienstleistung. Über mich laufen in keiner Konstellation Gelder.
Wer was entscheidet
In diesem Bereich ist die Rollenverteilung wichtiger als in jedem anderen. Deshalb steht sie am Anfang.
Drei Schichten, drei Verantwortliche Beides
Die iranische Schicht — welcher Vermögensvorgang hinter dem Geld steht und welche Urkunde ihn belegt — ist meine. Die aufsichtsrechtliche Schicht — ob ein Institut eine Transaktion annehmen darf oder muss, welche Sorgfaltspflichten greifen, wie ein Widerspruch gegen eine Maßnahme zu führen ist — gehört der im jeweiligen Land zugelassenen Kanzlei. Die sanktionsrechtliche Schicht — ob eine Transaktion überhaupt erlaubt ist, ob eine Lizenz nötig ist, ob eine Person erfasst ist — gehört ausschließlich der Sanktionsberatung des betroffenen Rechtskreises.
Herkunft des Vermögens
Die Erklärung ist meist wahr. Sie ist nur nicht belegt — und das ist etwas anderes.
Was tatsächlich verlangt wird Beides
Verlangt wird nicht die Beteuerung, sondern die Kette: der konkrete iranische Vermögensvorgang, die registrierte Urkunde, die ihn trägt, und der Weg vom Entstehen des Vermögens bis zu dem Konto, auf dem es heute liegt. Die typischen Quellen sind der registrierte Immobilienverkauf, die Erbfolge, eine Gewinnausschüttung, der Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder berufliches Einkommen — jede mit ihren eigenen Urkunden und ihren eigenen Schwachstellen.
Die fünf Stellen, an denen die Kette bricht Iranisches Recht
Der Erbschein nennt Erben, nicht Vermögen. Die Familie hat den Nachlass informell geteilt, bevor jemand an eine Bank dachte. Der im Kaufvertrag eingetragene Preis liegt unter dem tatsächlichen. Die Register — Personenstand, Grundbuch, Handelsregister, Steuer — sprechen nicht miteinander und haben kein gemeinsames Aktenzeichen. Und schließlich ist die Person längst umgezogen: Das Geld taucht dort auf, wo der Vorgang nie war, Jahre später, in einer Rechtsordnung, die in keines dieser Register zurückblicken kann.
Identifizierung und Screening
Bevor eine Sache angenommen wird — und unabhängig davon, ob sie angenommen wird.
Was geprüft wird Iranisches Recht
Festgestellt werden aus iranischen Registerunterlagen: der Mandant selbst, der wirtschaftlich Berechtigte, die Gesellschafter einer beteiligten iranischen Gesellschaft und die iranischen Vertragspartner. Grundlage sind Personenstands- und Registerakten, Amtsblattveröffentlichungen und Urkunden, nicht Selbstauskünfte. Das Ergebnis wird gegen die einschlägigen Sanktionslisten abgeglichen und schriftlich festgehalten.
Namensgleichheit Beides
Ein wiederkehrender und lösbarer Fall: Der Name gleicht dem einer gelisteten Person, die Person ist es aber nicht. Aufklären lässt sich das nur mit den iranischen Identitätsurkunden — vollständige Personenstandsdaten, Abstammung, Geburtsort und -datum, frühere Namensschreibweisen. Ob die Klärung gegenüber Behörde oder Institut durchdringt, entscheidet die dort zugelassene Vertretung; das Material dafür kommt von mir.
Unterlagen für die Bank
Eine iranische Urkunde wirkt nicht aus sich heraus. Sie muss lesbar gemacht werden — im Wortsinn und im rechtlichen Sinn.
Woraus die Akte besteht Beides
Aus den beschafften Originalen oder beglaubigten Auszügen; aus der beglaubigten Übersetzung; aus der Legalisationskette, weil Iran nicht Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens ist; und — der Teil, der gewöhnlich fehlt — aus einer schriftlichen Erläuterung, die einer europäischen Compliance-Abteilung sagt, was das jeweilige Papier nach iranischem Recht beweist und was es nicht beweist. Ohne diese Erläuterung ist ein iranischer Registerauszug für den Empfänger nur ein Blatt mit Stempeln.
Reihenfolge des Aufbaus
- Feststellen, welcher Vorgang belegt werden soll und welche Urkunde ihn in Iran tatsächlich trägt.
- Urkunden über die Kollegen in Iran beschaffen; Abweichungen bei Namen und Daten früh bereinigen.
- Beglaubigte Übersetzung und Legalisationskette für das konkrete Zielland — die Kette unterscheidet sich je nach Empfänger.
- Schriftliche Erläuterung: was jede Urkunde nach iranischem Recht belegt, wo Grenzen liegen, wo kein Nachweis existiert.
- Übergabe an die im Land zugelassene Kanzlei, die die Sache gegenüber dem Institut führt.
Kontosperre in Europa
Zwei Ursachen, die von außen identisch aussehen — und rechtlich nichts miteinander zu tun haben.
Verbot oder Beweisproblem Beides
Sperrt eine europäische Bank ein Konto oder verweigert eine Überweisung, ist die Ursache nicht notwendig ein gesetzliches Verbot. Es kann eine risikobasierte Entscheidung des Instituts sein: die eigene Einschätzung, die Akte sei intern nicht ausreichend belegt. Aus Sicht des Kunden sehen beide identisch aus. Rechtlich sind sie es nicht — und nur eine der beiden lässt sich mit Unterlagen auflösen.
Die Arbeitsteilung im konkreten Fall Recht des Instituts
Die Korrespondenz mit dem Institut, der Widerspruch gegen eine Maßnahme, das Vorgehen gegen eine Kündigung der Geschäftsbeziehung und alle bank- und aufsichtsrechtlichen Fragen führt die im jeweiligen Land zugelassene Kanzlei. Meine Aufgabe ist die iranische Unterlagenlage, auf der ihr Vortrag steht — und die Erläuterung, die ihn für die Compliance-Abteilung nachvollziehbar macht.
Gesperrte Gelder und OFAC
Hier liegt die Federführung vollständig bei anderen. Was ich beitrage, ist die Aktenlage darunter.
Was in diesem Bereich betrieben wird Recht des Instituts
Eingefrorenes Guthaben bei einer US-Korrespondenzbank; Anträge auf Einzelgenehmigung und auf Freigabe; die Streichung von einer Sanktionsliste; und die Klärung bloßer Namensgleichheit. All das führen in den USA zugelassene Anwältinnen und Anwälte aus dem Netzwerk. Die rechtliche Bewertung — ob eine Transaktion erlaubt ist, ob eine Lizenz erforderlich ist, ob eine Person erfasst wird — liegt bei ihnen. Mein Beitrag ist tatsächlicher Natur: die Feststellung der Beteiligten aus den iranischen Registern und der Abgleich mit den veröffentlichten Listen, Ergebnis schriftlich. Was dieses Ergebnis rechtlich bedeutet, beurteilt die Sanktionsberatung.
Vermögensermittlung
Nicht: was es geben könnte. Sondern: was eingetragen ist, wem es gehört und was davon erreichbar ist.
Was ermittelt wird — und mit welchen Mitteln Iranisches Recht
Ermittelt wird aus den dafür vorgesehenen Registern und im Rahmen eines Verfahrens oder einer Vollmacht: Grundbesitz, Konten, Gesellschaftsanteile, Fahrzeuge; dazu Belastungen, Pfändungen und Verfügungsbeschränkungen. Ebenso relevant ist, was aus iranischer Sicht wirtschaftlich zuzurechnen, aber nicht eingetragen ist: nicht registrierte Kaufverträge, auf Angehörige gehaltene Titel, vaqf-gebundene Werte. Solche Positionen können rechtlich erheblich sein — sichtbar werden sie nur, wenn jemand danach sucht.
Anfragen zu Vermögen und Bank
Schildern Sie die Sache kurz per E-Mail und nennen Sie, was erreicht werden soll. Sie erhalten eine Einschätzung, welcher Teil nach iranischem Recht zu regeln ist und welcher Teil eine im jeweiligen Land zugelassene Kanzlei braucht. Bitte senden Sie in der ersten Nachricht keine vertraulichen Unterlagen.