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In Frankreich lässt sich iranisches Erbrecht wählen — in Deutschland ist es Pflicht. Der Unterschied ist Planung.

Für Frankreich gilt die EU-Erbrechtsverordnung: maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt, also regelmäßig französisches Erbrecht — es sei denn, die Erblasserin oder der Erblasser hat testamentarisch das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit gewählt (Art. 22 EuErbVO). Das Werkzeug der Praxis ist das certificat de coutume: die schriftliche Auskunft über den Inhalt des iranischen Rechts für Notariate und Gerichte.

Diese Seite beschreibt die Schnittstelle zwischen iranischem und französischem Recht. Sie ist keine Rechtsberatung; französisches Recht beurteilen Notariate und avocats.

Welches Recht gilt

Kein Staatsvertrag wie in Deutschland — dafür die Wahlmöglichkeit der Verordnung. Und eine französische Besonderheit am Ende: der Pflichtteilsschutz.

Aufenthalt, Pass und Erbstatut Französisches Recht

Der Aufenthalt bestimmt die Grundregel, der Pass eröffnet die Wahl — genau umgekehrt zu Deutschland.

Iranischer Pass, gewöhnlicher Aufenthalt in Frankreich, keine RechtswahlFranzösisches Erbrecht (Art. 21 EuErbVO) — für den ganzen Nachlass nach der Verordnung.
Iranischer Pass mit testamentarischer RechtswahlIranisches Erbrecht (Art. 22 EuErbVO). Diese Wahl ist in Deutschland versperrt — in Frankreich ist sie das zentrale Planungsinstrument.
Doppelstaater iranisch-französischDie Wahl kann auf jede eigene Staatsangehörigkeit fallen — auch auf die iranische.
Die französische Grenze. Das französische Recht schützt die Pflichtteile der Kinder; seit 2021 kennt es einen Ausgleichsmechanismus an in Frankreich belegenem Nachlass, wenn das anwendbare fremde Recht keinen vergleichbaren Schutz kennt. Ob und wie er greift, prüft das Notariat im Einzelfall — die Rechtswahl ist ein Werkzeug, kein Freibrief.

Erbfall und certificat de coutume

Das französische Nachlassverfahren läuft über das Notariat — und das Notariat arbeitet schriftlich. Genau dafür ist das certificat de coutume gemacht.

Der prélèvement compensatoire — und die Frage, die nur iranisches Recht beantwortet Beides

Art. 913 Abs. 3 Code civil, eingefügt durch das Gesetz vom 24. August 2021 und anwendbar auf Erbfälle ab dem 1. November 2021, gibt jedem Kind einen Ausgleichszugriff auf den in Frankreich belegenen Nachlass — aber nur unter drei Voraussetzungen: der Erblasser oder mindestens ein Kind ist im Todeszeitpunkt Unionsbürger oder hat dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt; es gibt Vermögen in Frankreich; und — der entscheidende Punkt — das anwendbare ausländische Recht kennt keinerlei Pflichtteilsmechanismus zum Schutz der Kinder.

Genau an dieser dritten Voraussetzung entscheidet sich der iranische Fall — und sie ist keine Frage des französischen Rechts. Ob das iranische Erbrecht mit seinen gesetzlich festgelegten Quoten und der auf ein Drittel begrenzten Testierfreiheit einen „mécanisme réservataire protecteur des enfants“ darstellt, muss aus dem iranischen Recht beantwortet werden. Das Notariat kann das nicht — es braucht die Auskunft, und zwar schriftlich.

Was von mir kommt. Genau diese Auskunft im certificat de coutume: die iranischen Quoten mit den Normen im Original und in Übersetzung, die Grenze der Testierfreiheit, und die Einordnung, ob und in welchem Umfang das iranische System einen Schutzmechanismus für Kinder enthält. Die Anwendung von Art. 913 Abs. 3 auf den Einzelfall bleibt beim Notariat.

Wo es gebraucht wird Beides

Immer dann, wenn iranisches Recht in den französischen Vorgang hineinreicht: die Erbfolge nach einer wirksamen Rechtswahl; der Familienstand und die Wirksamkeit einer iranischen Ehe oder Scheidung als Vorfrage; die Stellung eines Erben, der in Iran lebt; und das in Iran belegene Vermögen, das im französischen Verfahren erklärt werden muss, aber nur im iranischen übertragen werden kann.

Was von mir kommt. Das certificat de coutume auf Französisch oder Englisch, mit den iranischen Normen im Original und in Übersetzung; die legalisierten iranischen Urkunden; und für das Vermögen in Iran das dortige Verfahren über die Kollegen — Erbenfeststellung, Steuerbescheinigung, Umschreibung.

Ehe, Scheidung, Mahr

Die häufigsten Vorfragen im französischen Verfahren sind iranische: Besteht die Ehe? Wirkt die Scheidung? Was ist die Mahr?

Die iranische Schicht Iranisches Recht

Wirksamkeit und Registrierung von Ehe und Scheidung nach iranischem Recht, mit den Urkunden aus den iranischen Registern; die Mahr als bezifferte Forderung aus der Eheurkunde einschließlich ihrer gesetzlichen Anpassung; Hezānat und velāyat, wo Kinder betroffen sind — Iran ist nicht Vertragsstaat des Haager Kindesentführungsübereinkommens von 1980. Die französische Bewertung führt die avocate oder der avocat.

Urkunden und Bank

Iran ist nicht Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens — iranische Urkunden brauchen für Frankreich die Legalisationskette.

Kette und Konto Beides

Übersetzung, Vorbeglaubigung in Iran, Legalisation über die französische Vertretung — Verfahren und Zuständigkeiten werden vor jedem Schritt am aktuellen Stand geprüft. Gegenüber französischen Banken gilt dieselbe Regel wie überall in Europa: Bei Iran-Bezug entscheidet die Urkunde über die Mittelherkunft, nicht die Erklärung. Diese Schicht kommt von mir; die bankrechtliche Führung liegt beim französischen Berater.

Grenze. Keine sanktionsrechtliche Bewertung, keine Gelder über mich, keine Annahme von Sachen mit gelisteten Beteiligten — in keiner Konstellation.

Anfragen zu Frankreich

Schildern Sie die Sache kurz per E-Mail und nennen Sie, was erreicht werden soll. Sie erhalten eine Einschätzung, welcher Teil nach iranischem Recht zu regeln ist und welcher Teil eine französische Notarin, einen Notar oder avocat braucht. Bitte senden Sie in der ersten Nachricht keine vertraulichen Unterlagen.

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