Nachlass und Vermögen
Für Doppelstaater ist die Familienstiftung stark — und eine Falle bei falschem Einsatz

Eine iranisch-deutsche Familie — ein Unternehmen in Deutschland, eine Immobilie in Teheran, Kinder mit zwei Pässen — fragt irgendwann: Wie verhindert man, dass Vermögen über Grenzen und Generationen zersplittert? Eine Antwort taucht immer wieder auf: die deutsche Familienstiftung. Sie verdient einen nüchternen Blick, keine Verkaufsrede.
Was sie tatsächlich ist
Eine Familienstiftung (§§ 80–88 BGB) ist eine juristische Person ohne Eigentümer und ohne Gesellschafter. Eingebrachtes Vermögen gehört keiner Einzelperson — nur ihrem Zweck: das Vermögen über Generationen ungeteilt zu erhalten.
Die Vorteile
Kein Zersplittern: Der Nachlass teilt sich nicht in jeder Generation unter den Erben auf; er bleibt als Einheit bestehen.
Vermögensschutz: abgeschirmt gegen Ansprüche Dritter und gegen Streitigkeiten.
Kontinuität: trägt die Ziele der Familie weiter, unabhängig davon, wer wohin zieht.
Der steuerliche Vorteil — in Zahlen
Die Übertragung von Vermögen auf eine juristische Person wird regelmäßig nach der härtesten Klasse besteuert — Steuerklasse III (30–50 %, Freibetrag 20.000 €). Die Familienstiftung genießt ein Privileg: Sie wird nach Steuerklasse I besteuert (7–30 %, Freibetrag bis 400.000 €), bemessen nach dem entferntest Berechtigten.
Bei einer Übertragung von 2.000.000 €: rund 594.000 € Steuer auf dem gewöhnlichen Weg (Klasse III) gegenüber rund 304.000 € in eine Familienstiftung (Klasse I) — rund 290.000 € Ersparnis bei einer einzigen Übertragung. Für wegziehende Familien kann die Planung im Hinblick auf die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) weiteres sparen, indem das deutsche Besteuerungsrecht erhalten bleibt.
Die Nachteile
Teuer: Eine selbständige Stiftung braucht in der Regel eine erhebliche Ausstattung (oft rund 1 Mio. €) und laufende Kosten.
Die 30-Jahres-Steuer: Alle 30 Jahre trifft eine Erbersatzsteuer das Stiftungsvermögen.
Verlust der Kontrolle: Was eingebracht ist, gehört Ihnen nicht mehr — dauerhaft.
Kein Steuertrick: Gestaltungen, die allein der Steuervermeidung dienen, werden von den Behörden verworfen; es funktioniert nur innerhalb echter, langfristiger Planung.
Der rechtsvergleichende Haken für iranisch-deutsche Familien
Was eine rein deutsche Betrachtung übersieht: Eine Familienstiftung ordnet in Deutschland gehaltenes Vermögen hervorragend — sie reicht aber nicht nach Iran. Teheraner Immobilien können nicht in eine deutsche Stiftung eingebracht werden; sie bleiben iranischem Recht unterworfen (lex rei sitae). Eine doppelstaatliche Familie braucht daher zwei aufeinander abgestimmte Strukturen: die deutsche Stiftung für die eine Seite, einen rechtmäßigen Weg für die iranische.
Eine zweite Schicht: Die doppelte Staatsangehörigkeit der Kinder kann eine in Deutschland effiziente Struktur in ein Problem des iranischen Rechts verwandeln — weshalb beide Systeme von Anfang an gemeinsam geplant werden müssen.
Das ehrliche Fazit: Für die passende iranisch-deutsche Familie — echtes Vermögen, langer Horizont, ernstgemeinte Nachfolgeziele — ist eine Stiftung ein ausgezeichneter Anker. Für einen kurzfristigen oder rein steuergetriebenen Plan ist sie das falsche Werkzeug.
So oder so ist sie nie die ganze Antwort — nur die eine Hälfte einer Struktur, die funktioniert, wenn beide Seiten mit einer Stimme sprechen.