Digitale Werte

Ihre Erben erben die Krypto. Anfassen können sie sie vielleicht nie

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Your Heirs Can Inherit Your Crypto. They Just May Never Be Able to Touch It.
Hinweis: Der Originalbeitrag ist auf Englisch erschienen und von mir verfasst. Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung.

2019 starb der Gründer einer Kryptobörse plötzlich mit 30 Jahren — und nahm den Zugang zu rund 190 Millionen US-Dollar in Krypto mit ins Grab. Nicht gestohlen. Nicht in einem Crash verloren. Einfach für immer verschlossen, weil niemand sonst den Schlüssel hatte. Das ist das Paradox der Krypto-Erbfolge: Das Recht kann sagen, dass Ihre Familie es besitzt, während der Vermögenswert selbst sich weigert, sie hineinzulassen.

Das Problem, das das Recht allein nicht löst

Jede Rechtsordnung behandelt Krypto als Vermögen — besitzbar, steuerbar, vererbbar. Auf dem Papier erben Ihre Angehörigen Ihre Bitcoin in dem Moment, in dem Sie sterben. Aber Krypto ist ein Inhaberinstrument: Wer den privaten Schlüssel hält, kontrolliert es. Keine Bank, die man anrufen könnte, kein „Passwort vergessen", keine Stelle, die den Zugang zurücksetzt. Haben Ihre Erben Schlüssel oder Seed Phrase nicht, ist ihre rechtliche Eigentümerstellung wertlos — sie besitzen etwas, das sie nie erreichen können.

Genau das unterscheidet Krypto. Ein Haus, ein Bankkonto, ein Gesellschaftsanteil — all das geht mit Gerichtsbeschluss und Sterbeurkunde über. Eine private Wallet nicht. Das Gericht kann den Eigentümer benennen; öffnen kann es die Wallet nicht.

Wo die Rechtsordnungen dann auseinandergehen

Ist der Zugang gelöst, behandeln die drei Systeme die Sache immer noch verschieden.

Vereinigte Staaten: Krypto ist Vermögen (nach Auffassung der Steuerbehörde) und geht durch Testament oder Trust über. Das bevorzugte Werkzeug ist der Trust — er hält den Vermögenswert, vermeidet das öffentliche Nachlassverfahren und hält Schlüssel aus dem Testament heraus, das ein öffentliches Dokument ist. Beim Tod greift die Aufstockung der Anschaffungskosten.

Deutschland: Einen Trust gibt es nicht. Zwei Werkzeuge übernehmen die Aufgabe: Ein Testamentsvollstrecker kann die Wallet verwalten und den Erben zwischenzeitlich sogar den Zugriff verwehren (§ 2211 BGB), und eine transmortale Vollmacht — über den Tod hinaus wirksam — lässt eine Vertrauensperson schnell an die Wallet gelangen, ohne auf den Erbschein zu warten. Diese Geschwindigkeit zählt, wenn der Wert täglich schwankt. In die Pflichtteilsberechnung fließt das Krypto weiterhin ein.

Iran: Einen Trust gibt es nicht, und eine Vollmacht erlischt mit dem Tod. Das iranische Recht kennt jedoch den vasi (testamentarisch bestimmter Vollstrecker) — eine vom Erblasser benannte Person, die den Nachlass verwaltet und verteilt und die Werte als amin (Treuhänder von Vertrauens wegen) hält. Mit einem präzisen Testament und sicher hinterlegten Zugangsanweisungen ist der vasi das funktional nächstliegende Werkzeug. Die regulatorische Haltung Irans gegenüber Krypto fügt weitere Unsicherheit hinzu.

Der grenzüberschreitende Knoten

Stellen Sie sich nun eine iranische Familie vor: eine in Iran aufgebaute Wallet, ein Erbe in Deutschland, ein weiterer in den USA. Drei Systeme beanspruchen Mitsprache über dieselbe Zeichenfolge — und nichts davon zählt, wenn die Seed Phrase mit dem Eigentümer gestorben ist.

Die Lehre ist für juristische Verhältnisse ungewöhnlich unverblümt: Das Recht zu erben und die tatsächliche Möglichkeit zu erben sind zwei verschiedene Dinge. Sichert man das eine ohne das andere, hinterlässt man seiner Familie eine Zahl auf einem Bildschirm, die sie sehen und nie ausgeben kann.

Planen Sie den Zugang mit derselben Sorgfalt wie die Erbfolge. Das eine ohne das andere ist kein Plan — es ist ein Verlust, der nur auf seinen Termin wartet.