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Zwischen Ihnen und Ihrem Vermögen in Iran steht das US-Sanktionsrecht — und es hat einen legalen Durchgang.

Anders als in Deutschland gibt es keinen Staatsvertrag mehr: Der Freundschaftsvertrag von 1955 wurde von den USA 2018 gekündigt und lief 2019 aus. Iranisches Recht kommt vor US-Gerichten als Beweisfrage an — durch Sachverständigenerklärungen. Und für geerbtes Vermögen in Iran enthält das Sanktionsrecht eine allgemeine Lizenz, die kaum jemand kennt.

Diese Seite beschreibt die Schnittstelle zwischen iranischem Recht und der US-Praxis. Sie ist keine Rechtsberatung — weder im US-Recht noch im Sanktionsrecht; diese Bewertungen treffen ausschließlich in den USA zugelassene Anwältinnen und Anwälte.

Wie iranisches Recht in den USA ankommt

Kein Bundesfamilienrecht, kein Bundeserbrecht, kein Staatsvertrag: Drei Dinge, die den US-Fall grundlegend vom deutschen unterscheiden.

Kein Vertrag mehr US-Recht

Der Freundschafts-, Wirtschafts- und Konsularrechtsvertrag zwischen den USA und Iran von 1955 wurde am 3. Oktober 2018 von den USA gekündigt und lief nach der einjährigen Frist des Vertrags 2019 aus. Anders als in Deutschland mit dem Abkommen von 1929 gibt es also keinen Staatsvertrag, der iranisches Recht beruft. Welches Recht gilt, entscheiden die Kollisionsregeln des jeweiligen Bundesstaats.

Ausländisches Recht als Beweisfrage Beides

Im Bundesverfahren erlaubt FRCP 44.1 dem Gericht, ausländisches Recht anhand jedes erheblichen Materials festzustellen; die Bundesstaaten kennen entsprechende Regeln. In der Praxis geschieht das durch schriftliche Sachverständigenerklärungen — declarations — mit der Möglichkeit von Erwiderung, Deposition und Aussage in der Verhandlung.

Der Unterschied zum deutschen Verfahren. In Deutschland ermittelt das Gericht das fremde Recht von Amts wegen und bestellt den Gutachter selbst. In den USA bringt jede Partei ihren Experten mit, und die Erklärungen stehen gegeneinander. Das Gutachten muss deshalb von vornherein so geschrieben sein, dass es einem Gegenexperten standhält.

Erbfall

Der US-Erbfall mit Iran-Vermögen hat zwei Schlösser: das Nachlassverfahren des Bundesstaats — und das Sanktionsrecht. Für beide gibt es einen Schlüssel.

Green Card, Visum, Pass — was wofür zählt US-Recht

In den USA laufen zwei Ordnungen nebeneinander, die verschieden anknüpfen. Für das Nachlassrecht zählt nicht die Staatsangehörigkeit, sondern Domizil und Lageort. Für das Sanktionsrecht zählt der US-Personen-Status — und der beginnt lange vor dem Pass: US-Person ist der Bürger, der Green-Card-Inhaber und jede Person, solange sie sich in den USA aufhält (31 CFR § 560.314).

US-Bürgerin, US-BürgerNachlass nach Domizil und Lageort; die Iran-Sanktionsregeln binden weltweit.
Green CardErbrechtlich wie jede dort domizilierte Person. Sanktionsrechtlich volle US-Person — auch für Handlungen außerhalb der USA. Die OFAC-Schicht dieser Seite gilt also ab der Green Card, nicht erst ab dem Pass.
Aufenthalt mit VisumSolange die Person sich in den USA aufhält, ist sie US-Person im Sinne der Verordnung: Iran-bezogene Transaktionen aus den USA heraus fallen unter das Verbot und seine Lizenzen.
Erblasser mit letztem Domizil in Iran, Vermögen oder Erben in den USADas US-Verfahren beschränkt sich auf das dort belegene Vermögen; das Hauptverfahren ist das iranische. Für die Erben in den USA beginnt dafür die Sanktionsschicht.
Der Gegensatz zu Deutschland, in einem Satz: In Deutschland entscheidet der Pass, und der Aufenthalt ist gleichgültig — in den USA ist es beinahe umgekehrt: Für die Sanktionsseite genügt schon der Aufenthalt, und für den Nachlass zählt der Pass gar nicht.

Nachlassverfahren und anwendbares Recht US-Recht

Zuständig ist das Nachlassgericht des Bundesstaats. Die US-Kollisionsregeln knüpfen für den beweglichen Nachlass regelmäßig an das letzte Domizil an, für Grundbesitz an den Lageort. Für das in Iran belegene Vermögen führt beides auf iranisches Recht und auf das iranische Verfahren.

Was von mir kommt. Die iranische Erbenfeststellung, die Registerauskünfte zu Grundbesitz, Konten und Gesellschaftsanteilen, die iranische Erbschaftsteuerbescheinigung und die Umschreibung — über die Kollegen vor Ort. Für das US-Verfahren: die Feststellung der Erben und Quoten nach iranischem Recht als declaration, in der Form, die der Probate-Anwalt braucht.

Die allgemeine Lizenz für geerbtes Vermögen Beides

31 CFR § 560.543 der US-Sanktionsverordnung für Iran erlaubt US-Personen die Veräußerung von Grundvermögen und beweglichem Vermögen in Iran und den Transfer des Erlöses in die USA — wenn das Vermögen aus Iran geerbt oder vor Erlangung des US-Status erworben wurde. Ausdrücklich mitautorisiert ist die Beauftragung der dafür nötigen Personen in Iran, einschließlich Anwalt und Makler.

Die Lizenz hat harte Ränder: keine unmittelbare Beteiligung einer US-Bank an einer iranischen Seite — der Erlös läuft über ein Drittland; keine Abwicklung eines Unternehmens; keine Wiederanlage in Iran; keine Beteiligung gelisteter Personen. Ob ein konkreter Fall unter die Lizenz fällt, entscheidet allein die US-Anwältin oder der US-Anwalt.

Was von mir kommt. Genau die Kette, die die Lizenz voraussetzt und die US-Bank sehen will: Erbenfeststellung, Eigentumsnachweis aus dem iranischen Register, registrierter Verkauf, Steuerbescheinigung — lückenlos, legalisiert, übersetzt, mit schriftlicher Erläuterung. Die sanktionsrechtliche Einordnung und die Strukturierung des Transfers liegen beim US-Berater.

Ehe, Scheidung, Mahr

Fünfzig Familienrechtsordnungen, keine davon kennt die Mahr — und jede beantwortet die Frage anders, was sie ist.

Die Mahr vor US-Gerichten Beides

Ob die Mahr durchgesetzt wird, hängt vom Bundesstaat und von der Einordnung ab: als vertragliches Zahlungsversprechen, als Ehevertrag mit dessen Formanforderungen, oder als religiöse Abrede, die das Gericht nicht anfasst. In Community-Property-Staaten und Equitable-Distribution-Staaten verändert dieselbe Mahr außerdem ihr Gewicht: einmal neben der hälftigen Teilung, einmal als Faktor in der Gesamtverteilung.

Was von mir kommt. Der beglaubigte Auszug der iranischen Eheurkunde mit der vereinbarten Mahr, ihre Berechnung nach iranischem Recht einschließlich der gesetzlichen Anpassung an die Preisentwicklung, der Stand eines iranischen Verfahrens — und die declaration, die dem US-Familienrechtler erklärt, was die Mahr im iranischen System ist und was nicht.

Anerkennung einer iranischen Scheidung US-Recht

Eine bundesweite Anerkennungsstelle gibt es nicht; US-Gerichte prüfen ausländische Scheidungen nach comity — Zuständigkeit des iranischen Forums, Beteiligung und Kenntnis beider Ehegatten, Vereinbarkeit mit der public policy des Bundesstaats. Eine in Iran registrierte Scheidung, von der ein Ehegatte praktisch nichts wusste, ist der klassische Angriffspunkt.

Kinder Beides

Iran ist nicht Vertragsstaat des Haager Kindesentführungsübereinkommens von 1980; der völkervertragliche Rückführungsweg besteht im Verhältnis zu Iran nicht. Was bleibt, sind die Instrumente des Bundesstaats und das iranische Verfahren zu Hezānat, velāyat und Ausreise.

Bank, Transfers und Mittelherkunft

Die Grundregel der US-Sanktionen ist ein Verbot mit Ausnahmen — nicht umgekehrt. Wer transferiert, muss zeigen können, unter welche Ausnahme er fällt und welche Urkunde das trägt.

Der Rahmen US-Recht

Die Iran-Sanktionsverordnung (31 CFR Part 560) untersagt US-Personen im Ausgangspunkt praktisch jede Transaktion mit Iran — auch rein private. Was geht, geht über allgemeine Lizenzen mit eigenen Bedingungen: etwa für persönliche, nichtkommerzielle Überweisungen und für den Erlös aus geerbtem Vermögen. Direkte Bankverbindungen zwischen den USA und Iran bestehen nicht; autorisierte Transfers laufen über Drittlandinstitute.

Was von mir kommt. Dieselbe Schicht wie gegenüber einer deutschen Bank, nur härter geprüft: welcher iranische Vermögensvorgang hinter dem Geld steht, mit welcher registrierten Urkunde er belegt ist, und eine schriftliche Erläuterung für die Compliance — dazu die Feststellung der iranischen Beteiligten aus den Registerunterlagen, abgeglichen gegen die Sanktionslisten, Ergebnis schriftlich.

Gesperrte Gelder, Listungen, Namensgleichheit US-Recht

Eingefrorenes Guthaben bei einer US-Korrespondenzbank, Anträge auf Einzellizenz und Freigabe, Streichung von der SDN-Liste, Klärung bloßer Namensgleichheit — das führen in den USA zugelassene Anwältinnen und Anwälte aus dem Netzwerk. Meine Schicht ist die iranische Akten- und Urkundenlage, auf der ihre Anträge stehen.

Grenze. Ich treffe keine sanktionsrechtliche Bewertung. Steht eine beteiligte Person auf einer Sanktionsliste, wird die Sache nicht angenommen — nicht bedingt, nicht aufgeschoben, nicht später erneut geprüft. Über mich laufen in keiner Konstellation Gelder.

Urkunden zwischen Iran und den USA

Keine diplomatischen Beziehungen, keine Botschaften, keine Apostille — und trotzdem ein funktionierender Weg für jede Urkunde. Er ist nur länger.

Der Weg Beides

Die konsularischen Aufgaben Irans in den USA nimmt die Interessenvertretung Irans in Washington wahr. US-Urkunden für Iran laufen über die amerikanische Beglaubigungskette und anschließend über diese Vertretung; iranische Vollmachten von US-Iranern entstehen über das Portal des iranischen Außenministeriums und werden dort unterzeichnet. Iranische Urkunden für US-Verfahren brauchen die beglaubigte Übersetzung und, je nach Gericht, den Nachweis der Echtheit — notfalls durch eine Sachverständigenerklärung zur iranischen Urkundenpraxis. Verfahren, Zuständigkeiten und Gebühren ändern sich; vor jedem Schritt wird der aktuelle Stand geprüft.

Der häufigste Fehler ist derselbe wie überall: eine zu eng gefasste Vollmacht. Der Umfang wird vor der Unterzeichnung festgelegt — jede Nachbesserung kostet die ganze Kette von vorn, und hier ist die Kette am längsten.

Einwanderung und Steuern

Dieser Bereich gehört nicht mir. Was hier steht, ist die Abgrenzung — und der Teil, den ich zuliefere.

Die Abgrenzung US-Recht

Visakategorien, Green Card, Einbürgerung und US-Steuerpflicht beurteilen ausschließlich in den USA zugelassene Anwältinnen, Anwälte und Steuerfachleute — gesondert beauftragt, für die eigene Beratung verantwortlich. Auch die Frage, welche Wege für iranische Staatsangehörige offen stehen und welche Rolle eine zweite Staatsangehörigkeit dabei spielt, gehört ihnen.

Was ich zuliefere Iranisches Recht

Bei Investoren- und Unternehmerwegen entscheidet regelmäßig die Mittelherkunft: Der Weg des Geldes muss von der iranischen Quelle bis zum Investment urkundlich geschlossen sein. Genau das ist iranisches Recht — der registrierte Verkauf, die Erbenfeststellung, der Ausschüttungsbeschluss, die Steuerakte, jeweils legalisiert und erläutert.

Dazu die iranische Seite des Umzugs selbst: die Vollmacht mit dem richtigen Umfang für das, was in Iran weiterläuft, die Personenstands- und Familienurkunden, die jede US-Behörde verlangen wird, und die Verwaltung des in Iran verbleibenden Vermögens.

Declarations für Kanzleien und Gerichte

Im US-Verfahren steht das Gutachten nicht allein — es muss Erwiderung, Deposition und Kreuzverhör überstehen.

Typische Fragestellungen Iranisches Recht

Erbfolge und Quoten nach iranischem Recht; Wirksamkeit von Ehe und Scheidung; Rechtsnatur, Höhe und Fälligkeit der Mahr; Hezānat und velāyat; Eigentums- und Registerlage an Vermögen in Iran; Gesellschafterstellung und Vertretungsmacht; Echtheit und Beweiswert iranischer Urkunden; und die Frage, ob Iran als alternatives Forum tatsächlich zur Verfügung steht — Klagegrund, Fristen, Zuständigkeit, Vollstreckbarkeit.

Rollentrennung. In derselben Sache bin ich entweder für eine Partei tätig oder unabhängiger Experte — nie beides. Die Vergütung ist vom Ausgang unabhängig; ein Erfolgshonorar gibt es in keinem Bereich.

Anfragen zu den USA

Schildern Sie die Sache kurz per E-Mail und nennen Sie, was erreicht werden soll. Sie erhalten eine Einschätzung, welcher Teil nach iranischem Recht zu regeln ist und welcher Teil eine in den USA zugelassene Anwältin oder einen Anwalt braucht. Bitte senden Sie in der ersten Nachricht keine vertraulichen Unterlagen.

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