Finanzseite

Ich finanziere nichts und vermittle nichts. Ich liefere die Rechtsschicht, ohne die eine Finanzierung mit Iran-Bezug die Prüfung nicht übersteht.

Bei jeder Finanzierung, an der iranisches Vermögen, iranische Gesellschafter oder iranische Mittel beteiligt sind, scheitert die Sache selten am Geld. Sie scheitert an vier Fragen: Wem gehört es wirklich? Wer darf unterschreiben? Woher stammen die Mittel? Und was ist eine Sicherheit in Iran am Ende wert? Alle vier sind Fragen des iranischen Rechts.

Diese Seite ist kein Finanzierungsangebot und keine Finanzdienstleistung. Sie beschreibt ausschließlich die rechtliche Zulieferung nach iranischem Recht.

Was diese Seite nicht ist

Diese Abgrenzung steht zuerst, nicht im Kleingedruckten. Wer sie kennt, weiß sofort, ob er hier richtig ist.

Keine Finanzdienstleistung Deutscher Rahmen

Ich vermittle keine Kredite, keine Kapitalanlagen und keine Beteiligungen; ich berate weder über Anlagen noch über Finanzierungen; ich führe keine Konten und bin in keiner Konstellation Zahlungs- oder Vermögenskanal. Meine deutsche Registrierung erstreckt sich ausschließlich auf Rechtsdienstleistungen im iranischen Recht. Alles übrige — Struktur, Konditionen, Bonität, aufsichtsrechtliche Zulässigkeit — gehört lizenzierten Instituten und Beraterinnen und Beratern mit eigenem Mandat und eigener Haftung.

Warum das hier oben steht. Wer eine Finanzierung sucht, ist bei mir falsch. Wer eine Finanzierung vorbereitet und merkt, dass die iranische Seite der Akte nicht trägt, ist richtig.

Die iranische Schicht einer Finanzierung

Vier Fragen, die jede Bank, jeder Investor und jedes Sicherungskonzept beantwortet haben will — und die keine Fachperson außerhalb des iranischen Rechts beantworten kann.

Eigentum und Registerlage Iranisches Recht

Wem ein Vermögenswert in Iran gehört, steht nicht immer dort, wo man es erwartet. Ein erheblicher Teil des iranischen Grundvermögens liegt in nicht eingetragenen privatschriftlichen Verträgen, steht aus familiären Gründen auf dem Namen eines Angehörigen, oder ist durch eine vaqf-Bindung belastet, die im Registerauszug nicht ins Auge springt. Was ein iranisches Papier beweist — und was es nur zu sagen scheint — ist der erste Prüfpunkt.

Wer unterschreiben darf Iranisches Recht

Die Vertretungsmacht einer iranischen Gesellschaft folgt nicht dem Titel auf der Visitenkarte. Ihr Umfang steht in der Satzung und wird im Amtsblatt veröffentlicht; eine Unterschrift außerhalb dieses Umfangs ist kein Vertragsbruch, sondern ein anderes Problem mit einem anderen Rechtsbehelf. Für eine Finanzierung entscheidet dieser Punkt darüber, ob die Gegenseite überhaupt wirksam gebunden ist.

Mittelherkunft Beides

Bei Kapital mit iranischem Ursprung entscheidet nicht die Erklärung, sondern die Urkunde: welcher iranische Vermögensvorgang hinter dem Geld steht — registrierter Verkauf, Erbenfeststellung, Ausschüttungsbeschluss, Steuerakte — und ob die Kette von der Quelle bis zum Einsatz lückenlos ist. Diese Kette wird beschafft, legalisiert, übersetzt und schriftlich erläutert, einschließlich der Stellen, an denen ein Nachweis in Iran schlicht nicht existiert.

Was eine Sicherheit in Iran wirklich wert ist Iranisches Recht

Die praktisch wichtigste und am seltensten gestellte Frage. Ob ein Wert in Iran wirksam belastet werden kann, ob eine Belastung gegenüber Dritten wirkt, ob sie sich vollstrecken lässt und was ein ausländischer Gläubiger davon am Ende erreicht — das sind vier verschiedene Fragen mit vier verschiedenen Antworten. Meine Antwort dazu ist schriftlich und, wo die Lage ungünstig ist, ausdrücklich ungünstig.

Der Wert liegt im Nein. Ein Gutachten, das eine Sicherheit für werthaltig erklärt, die es nicht ist, kostet später das Vielfache. Wo eine Konstruktion in Iran nicht trägt, steht das im ersten Absatz und nicht in einer Fußnote.

Drei wiederkehrende Konstellationen

Nicht die exotischen Fälle — die, die jede Woche vorkommen.

Investor mit iranischem Vermögenshintergrund Beides

Das Eigenkapital stammt aus einem Verkauf, einer Erbschaft oder einer Gesellschaftsbeteiligung in Iran. Das Investment selbst liegt in Europa oder am Golf. Die Frage ist nie, ob das Geld sauber ist, sondern ob es sich in der Sprache der aufnehmenden Institution belegen lässt. Meine Zulieferung ist genau dieser Beleg — die aufsichtsrechtliche Bewertung trifft die dort zugelassene Fachperson.

Gesellschaft mit iranischen Gesellschaftern Iranisches Recht

Eine Transaktion oder eine Finanzierung hängt daran, wer die Gesellschaft hält, wer sie vertritt und ob eine frühere Anteilsübertragung wirksam war. Das ergibt sich aus Satzung, Registerakte und Amtsblatt — nicht aus der Selbstauskunft der Gegenseite. Ergebnis: schriftliche Feststellung der Gesellschafter- und Vertretungslage, mit den Registerunterlagen als Anlage.

Forderung oder Sicherheit mit Iran-Bezug Iranisches Recht

Ein Titel, eine Sicherheit oder eine Forderung soll in Iran etwas erreichen. Vor jedem weiteren Schritt steht die nüchterne Einschätzung: Klagegrund, Fristen, Zuständigkeit, Verfahrensdauer, Kosten, Vollstreckbarkeit — und was am Ende tatsächlich greifbar ist. Häufig ist die ehrliche Antwort, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Auch das ist ein Ergebnis.

Zusammenarbeit und Vergütung

Wer wen bezahlt, entscheidet darüber, wessen Interesse ein Gutachten dient. Deshalb steht es hier.

Der Finanzpartner Deutscher Rahmen

Für Strukturierung, Besicherung und Liquidität besteht eine Anbindung an international tätige Häuser. Diese Seite wird gesondert beauftragt, arbeitet unter eigener Lizenz und haftet für ihre eigene Leistung. Ich trete weder in ihrem Namen auf noch an ihrer Stelle.

Vergütung Beides

Vergütet werde ich vom Mandanten, für die iranische Rechtsschicht und die Koordination. Für die Vermittlung eines Mandats oder einer Finanzierung nehme ich von keiner Kanzlei, keinem Institut und keinem Vermittler eine Provision oder einen sonstigen Vorteil entgegen. Der Umfang wird vorher schriftlich festgelegt, erst dann ein Festpreis; ein Erfolgshonorar gibt es in keinem Bereich — und in Finanzierungssachen erst recht nicht, weil es genau die Unabhängigkeit zerstören würde, wegen der ein Gutachten überhaupt eingeholt wird.

Grenze. Keine sanktionsrechtliche Bewertung, keine Mitwirkung an Umgehungen, keine Gelder über mich — in keiner Konstellation. Steht eine beteiligte Person auf einer Sanktionsliste, wird die Sache nicht angenommen: nicht bedingt, nicht aufgeschoben, nicht später erneut geprüft.

Anfragen zu der Finanzseite

Schildern Sie die Sache kurz per E-Mail und nennen Sie, was erreicht werden soll. Sie erhalten eine Einschätzung, welcher Teil nach iranischem Recht zu regeln ist und welcher Teil ein lizenziertes Institut oder eine zugelassene Beraterin braucht. Bitte senden Sie in der ersten Nachricht keine vertraulichen Unterlagen.

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