Beweis iranischen Rechts

Wer iranisches Recht nicht beweist, bekommt das eigene zurück

Zuerst auf LinkedIn erschienen

If You Do Not Prove Iranian Law, the Court Will Assume It Looks Like Yours
Hinweis: Der Originalbeitrag ist auf Englisch erschienen und von mir verfasst. Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung.

Im Common-Law-Verfahren kommt ausländisches Recht nicht von selbst zur Sprache. Eine Partei muss es vortragen, und es muss anhand des dem Gericht vorgelegten Materials festgestellt werden. Der Mechanismus unterscheidet sich zwischen den Rechtsordnungen, die Folge nicht. Wo niemand es feststellt, hält das Gericht nicht inne. Es fällt auf sein eigenes Recht zurück und unterstellt, das ausländische unterscheide sich nicht wesentlich.

Diese Unterstellung ist ökonomisch und meist harmlos. Beim iranischen Recht ist sie weder das eine noch das andere.

Mahr

Behandelt man den Ehevertrag wie einen Ehevertrag westlicher Prägung, wird die Mahr zu einem zu teilenden Vermögenswert oder zu einer auf Angemessenheit zu prüfenden Abrede. Sie ist beides nicht. Sie fällt der Ehefrau im Augenblick des Vertragsschlusses zu und steht als Schuld des Ehemannes. Eheliches Vermögen war sie nie.

Erbquoten

Unterstellt man Testierfreiheit, bestimmt man die falschen Erben. Die iranischen Quoten sind gesetzlich festgelegt, ein Testament erfasst nur einen Teil des Nachlasses, und die Eltern des Erblassers sind Erben erster Ordnung mit je einem Sechstel — auch dann, wenn Kinder vorhanden sind. Eine Gruppe, die die meisten Common-Law-Ordnungen bei vorhandenen Abkömmlingen vollständig ausschließen.

Eigentum

Unterstellt man, Eigentum sei das, was im Register steht, sieht man womöglich den falschen Eigentümer. Ein erheblicher Teil des iranischen Grundvermögens liegt in nicht eingetragenen privatschriftlichen Verträgen oder steht auf dem Namen eines Angehörigen — aus Gründen, die mit dem heutigen Streit nichts zu tun hatten.

Vertretungsmacht

Unterstellt man, der Unterzeichnende habe die Gesellschaft wegen seines Titels binden können, irrt man. In Iran ist der Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers in der Satzung festgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht. Eine Unterschrift außerhalb dieses Umfangs ist kein Vertragsbruch. Es ist ein anderes Problem mit einem anderen Rechtsbehelf.

Scheidung

Unterstellt man, ein hiesiger Beschluss beende die Ehe überall, irrt man erneut. Er beendet die iranische Ehe nicht; sie besteht fort, bis in Iran ein gesonderter Schritt erfolgt — mit Folgen für die nächste Eheschließung, für die Erbfolge und für den Personenstand.

Nichts davon ist exotisch. Jeder dieser Punkte taucht in gewöhnlichen Akten auf, und jeder wird stillschweigend entschieden, sobald ihn niemand anspricht.

Das eigentliche Risiko grenzüberschreitender Arbeit ist nicht die Unsicherheit. Unsicherheit wird bemerkt, erörtert und eingepreist. Das Risiko ist eine selbstsichere Antwort, hervorgebracht durch eine Annahme, die niemand geprüft hat — weil niemand dachte, dass es etwas zu prüfen gäbe.

Ausländisches Recht beweist sich nicht selbst. Jemand muss es dem Gericht vorlegen.

Ich bin iranischer Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf und hier für Rechtsdienstleistungen im iranischen Recht registriert. Ich verfasse Gutachten und Sachverständigenerklärungen zum iranischen Recht für Verfahren im Ausland; die zugrunde liegenden Urkunden beschafft mein eigenes Büro in Iran. Das jeweilige Landesrecht bleibt bei Ihnen.