Beweis iranischen Rechts

In London ist ausländisches Recht Tatsache. Vor einem US-Bundesgericht ist es Recht

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Foreign Law Is a Fact in London. In a US Federal Court, It Is Law.
Hinweis: Der Originalbeitrag ist auf Englisch erschienen und von mir verfasst. Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung.

Zwei Kanzleien stellen mir dieselbe Frage zu demselben iranischen Ehevertrag. Gleiches Recht, gleiche Antwort — und zwei Dokumente, die einander nicht ähneln. Nicht weil sich zwischen London und New York etwas geändert hätte, sondern weil die beiden Gerichte ausländisches Recht nicht auf dieselbe Weise entgegennehmen.

England: Ihr Sachverständiger ist ein Zeuge

Ausländisches Recht ist eine Tatsachenfrage. Es muss vorgetragen und es muss bewiesen werden — traditionell durch Sachverständigenbeweis, weil vom Richter nicht erwartet wird, den fremden Text ohne Hilfe zu lesen. Die vorrangige Pflicht des Sachverständigen gilt dem Gericht, nicht der Partei, die den Bericht bezahlt, und die Stellungnahme kann im Kreuzverhör überprüft werden.

Australien: derselbe Weg, mit geschriebenem Kodex

Auch hier ist ausländisches Recht eine durch Sachverständigenbeweis zu führende Tatsachenfrage. Der Harmonised Expert Witness Code of Conduct sagt es unmissverständlich: Der Sachverständige ist kein Parteivertreter, und die Pflicht, dem Gericht unparteiisch zu helfen, geht jeder Pflicht gegenüber der beauftragenden Partei vor. Die instruierenden Anwälte müssen sichtbaren Abstand zur Abfassung halten.

Die Vereinigten Staaten: Ihr Sachverständiger steht der Argumentation näher

Rule 44.1 der Federal Rules of Civil Procedure ändert den Charakter der Übung. Das Gericht darf jedes erhebliche Material und jede Quelle heranziehen — einschließlich Aussagen, die die gewöhnlichen Beweisregeln nicht passieren würden — und sein Ergebnis gilt als Entscheidung über eine Rechtsfrage, nicht als Tatsachenfeststellung. Der Richter darf zudem selbst recherchieren. Eine Erklärung, die bloß behauptet, ist schwach. Eine, die dem Richter die Primärquellen übersetzt und nachvollziehbar an die Hand gibt, ist es nicht.

Die Falle, die alle drei teilen: Schweigen ist auch eine Antwort

Wird ausländisches Recht zwar vorgetragen, sein Inhalt aber nie bewiesen, kann ein englisches Gericht bis zum Beweis des Gegenteils annehmen, es entspreche im Wesentlichen dem englischen (FS Cairo (Nile Plaza) LLC v Brownlie [2021] UKSC 45). Der Supreme Court fügte zwei Warnungen hinzu: sich im Prozess darauf zu verlassen ist ein riskanter Weg, und die Vermutung passt am ehesten dort, wo die andere Rechtsordnung selbst eine Common-Law-Ordnung ist.

Das iranische Recht ist keine. Gesetzlich festgelegte Erbquoten, eine auf ein Drittel des Nachlasses begrenzte Testierbefugnis, die Mahr als durchsetzbare Verbindlichkeit statt als Geschenk. Wer hier Ähnlichkeit unterstellt, bekommt keine ungefähre Antwort. Er bekommt die falsche.

Die Frage lautet also nie nur, was das iranische Recht sagt. Sie lautet, was Ihr Gericht braucht, um es zu hören. Eine Rechtsordnung ist nie genug — und ein Weg, sie zu beweisen, ebenso wenig.