Digitale Werte

Ist Krypto halal? Das ist nicht eine Frage. Es sind vier

Zuerst auf LinkedIn erschienen

Is Crypto Halal? It Is Not One Question. It Is Four.
Hinweis: Der Originalbeitrag ist auf Englisch erschienen und von mir verfasst. Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung.

Diese Frage wird mir in Dubai gestellt, in Riad und zunehmend auch in Frankfurt. Was folgt, ist meist ein Streit — weil die Frage vier Aufgaben zugleich erfüllt und die Streitenden oft verschiedene davon beantworten.

Diese Einteilung stammt nicht von mir. In der Resolution 237 (8/24) zu elektronischen Währungen hat die Internationale Islamische Fiqh-Akademie der OIC keine Entscheidung getroffen. Sie fragte, was eine Kryptowährung eigentlich ist — ein Produkt, ein Nutzen, ein Anlagegut, ein digitaler Vermögenswert — und ob die Scharia sie als echten Wert und als handelbar behandelt. Dann empfahl sie weitere Untersuchung.

Erstens: Ist es überhaupt Vermögen?

Ist ein Token māl, also besitz- und tauschfähig, und māl mutaqawwim, also Vermögen, dem die Rechtsordnung Wert zuerkennt? Scheitert es hier, kann die Prüfung enden, bevor die Handelsstruktur überhaupt erreicht wird.

Zweitens: In welchem Vertragstyp befinden Sie sich?

Wird der Token als Geld qualifiziert, können die Regeln des sarf gelten: Austausch der Gegenleistungen mit tatsächlichem oder konstruktivem Besitz, bevor die Parteien sich trennen. Ist er eine Ware, gilt ein anderer Rahmen.

Drittens: Wo sitzen gharar und maysir?

Gharar ist rechtlich erhebliche Ungewissheit über den Vertragsgegenstand, wesentliche Bedingungen, Eigentum oder Lieferbarkeit. Maysir ist eine wettartige Struktur, in der der Gewinn der einen Seite vom Verlust der anderen abhängt, ohne legitime Gegenleistung. Preisvolatilität ist für sich genommen kein vertraglicher gharar.

Indonesien und Malaysia — beide schafiitisch geprägt — haben deutlich verschiedene Rahmen gebaut. Indonesiens MUI lehnte Krypto als Tauschmittel ab und ebenso als gehandelte Ware, solange gharar, Schaden und die Anforderungen an eine wirksame sil'ah ungeklärt sind — mit einer bedingten Ausnahme für Werte, die diese erfüllen, einen Basiswert haben und einen klaren Nutzen stiften. Malaysias Securities Commission ging strukturiert vor: Rechte und Nutzen, Mittelverwendung, Basiswerte und die Frage, ob an einer registrierten Börse gehandelt wird.

Viertens: Welches Instrument sitzt darauf?

Kassageschäft ist nicht Margin. Margin ist kein Derivat. Ein großer Teil der Uneinigkeit löst sich auf, sobald jemand sagt, welche Ebene gemeint ist.

Und die eine, die fast niemand stellt: Was nach dem Tod?

Nach dem klassischen islamischen Erbrahmen — abgebildet in Artikel 193 des Personalstatutsgesetzes der VAE — erhalten die Erben feste Quoten, und ein Vermächtnis über ein Drittel hinaus besteht nur, soweit die Erben zustimmen, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts. Nichts davon hilft, wenn der private Schlüssel mit dem Eigentümer gestorben ist. Rechtliche Berechtigung ist nicht praktische Erreichbarkeit — und keine Fatwa stellt einen verlorenen Schlüssel wieder her.

Ich bin Jurist, kein Mufti. Meine Arbeit ist nicht das religiöse Urteil; sie besteht darin, die rechtliche, die fiqh-bezogene und die technische Ebene nicht miteinander zu verwechseln. Ein großer Teil der scheinbaren Uneinigkeit betrifft nicht die Antwort. Er beginnt früher: bei der Frage, welche Frage eigentlich gestellt wird.