Nachweis
Diese Seite dient einem einzigen Zweck: zu belegen, wer hier unterschrieben hat und wozu er befugt ist.
Sie sind hier, weil Sie den QR-Code auf einem Briefbogen, einem Gutachten oder einer Rechnung gescannt haben. Unten stehen die Angaben, mit denen Sie die Eintragungen selbst und unabhängig prüfen können — bei den Registern, nicht bei mir.
Diese Seite ersetzt keine Auskunft der Register. Verfahren und Zuständigkeiten können sich ändern; maßgeblich ist stets der Registerstand.
Die Person
Angaben zur Person Iranisches Recht
Hamidreza Tehrani — Attorney-at-Law (Iran). Iranische und deutsche Staatsangehörigkeit. Geschäftssitz: Schanzenstraße 78, 40549 Düsseldorf. Korrespondenz: Tehrani@arikeh.de, +49 160 6650000.
Ältere iranische Urkunden lauten auf „Soleymani Tehrani“. Die Namensänderung zu „Tehrani“ ist durch Bescheinigung nach § 46 PStV belegt; eine beglaubigte englische Übersetzung liegt vor und wird auf Anfrage übersandt.
Anwaltszulassung Iran
Zulassung Iranisches Recht
Attorney-at-Law erster Klasse (Vakil-e Paye Yek), Iranian Central Bar Association, Teheran. Zulassungsnummer 31186, ausgestellt 2008 und seither laufend verlängert. Die Zulassung berechtigt zur anwaltlichen Vertretung und Beratung nach iranischem Recht.
Registrierung in Deutschland
Rechtsdienstleistungsregister Deutscher Rahmen
Registriert als Rechtsdienstleister für ein ausländisches Recht: Iran, nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RDG, beim Bundesamt für Justiz. Aktenzeichen VII 5 - 2026 0003 1076.
Das Rechtsdienstleistungsregister ist öffentlich. Die Suche lässt eine Abfrage nach dem Aktenzeichen zu — das ist der schnellste Weg zu genau diesem Eintrag. Alternativ kann nach Name und Bereich gesucht werden.
Selbst prüfen — in vier Schritten
- Das Rechtsdienstleistungsregister der Justiz öffnen (rechtsdienstleistungsregister.de).
- In der Suche das Aktenzeichen VII 5 - 2026 0003 1076 eingeben — oder Nachname „Tehrani“ mit dem Bereich „Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht“.
- Im Treffer stehen die registrierte Person, der Bereich (ausländisches Recht: Iran) und die zuständige Behörde.
- Bei Zweifeln: das Bundesamt für Justiz unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar anfragen. Eine Bestätigung von mir ist dafür nicht erforderlich.
Berufshaftpflicht und Nachweispaket
Versicherung Deutscher Rahmen
Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht nach den Anforderungen des § 12 Abs. 1 Nr. 3 RDG. Die Pflichtangaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV — Versicherer und räumlicher Geltungsbereich — werden vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt und stehen auf Anfrage jederzeit zur Verfügung.
Das vollständige Nachweispaket Deutscher Rahmen
Gerichte, Notariate, mandatierende Kanzleien und Compliance-Abteilungen erhalten auf Anfrage in einem Zug: Registrierungsbestätigung und Registerauszug des Bundesamts für Justiz, Kammerbescheinigung der Iranian Central Bar Association mit beglaubigter englischer Übersetzung, Versicherungsnachweis sowie die Bescheinigung zur Namensführung. Anforderung formlos per E-Mail.
Anfragen zu einer Prüfung
Schildern Sie die Sache kurz per E-Mail und nennen Sie, was erreicht werden soll. Sie erhalten eine Einschätzung, welcher Teil nach iranischem Recht zu regeln ist und welcher Teil keine weitere Stelle braucht. Bitte senden Sie in der ersten Nachricht keine vertraulichen Unterlagen.